Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eines Fulfillment-Dienstleisters
- 1 Allgemeines / Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und dem Fulfillment-Dienstleister (nachfolgend „Dienstleister“ genannt). Sie umfassen die Lagerung, Kommissionierung, Verpackung und den Versand von Waren gemäß dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne der §§ 14, 310 I BGB.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihnen ausdrücklich in schriftlicher Form zu. Dies gilt auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen ohne Vorbehalt erbringt.
- 2 Vertragsschluss.
(1) Alle Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Der Kunde bleibt für zwei Wochen an seine Bestellung gebunden. Der Dienstleister kann diese innerhalb dieser Frist durch schriftliche Bestätigung oder durch die Auftragsausführung annehmen.
(3) Individuelle Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen werden erst mit schriftlicher Bestätigung gültig.
- 3 Leistungsumfang
(1) Der Dienstleister bietet Fulfillment-Dienstleistungen an, insbesondere die Lagerung, Kommissionierung, Verpackung und den Versand von Waren. Weitere Leistungen, wie die Bearbeitung von Retouren, können individuell vereinbart werden.
(2) Der Dienstleister kann Subunternehmer beauftragen, sofern dies die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt.
(3) Die Warenannahme und -lagerung erfolgt nur nach vorheriger Absprache und Freigabe durch den Dienstleister. Der Kunde stellt sicher, dass seine Waren den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von Rechten Dritter sind.
(4) Der Dienstleister prüft nicht die rechtliche Zulässigkeit, Sicherheit oder Marktfähigkeit der eingelagerten oder versandten Produkte.
- 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise richten sich nach der vertraglich festgelegten Preisliste oder individuellen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Entscheidend ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Dienstleisters.
(3) Der Dienstleister kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, kann der Dienstleister die Leistungserbringung verweigern.
(4) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
- 5 Liefer- und Leistungsfristen
(1) Verbindliche Liefer- und Leistungsfristen bestehen nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
(2) Bei unverschuldeten Verzögerungen, etwa durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder technische Störungen, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.
(3) Die Gefahr für den zufälligen Untergang oder die Verschlechterung der Waren geht mit der Übergabe an den Kunden, seinen Beauftragten oder das Transportunternehmen auf den Kunden über.
- 6 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Dienstleister haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten besteht auch eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur für vorhersehbare und typische Schäden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene Leistung sofort zu prüfen und mögliche Mängel innerhalb von sieben Tagen schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
(3) Liegt eine berechtigte und rechtzeitige Mängelrüge vor, hat der Dienstleister das Recht auf Nachbesserung. Falls zwei Nachbesserungsversuche scheitern, kann der Kunde eine Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
- 7 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
(1) Die eingelagerte Ware bleibt im Eigentum des Kunden.
(2) Der Dienstleister hat ein Zurückbehaltungsrecht an den Waren, bis alle offenen Forderungen beglichen sind.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, eingelagerte Waren zur Sicherung seiner Ansprüche zu veräußern.
- 8 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Dienstleisters.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Dienstleisters.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Formvorschrift.
(5) Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich vergleichbare, rechtswirksame Regelung zu finden.
Stand: 01/2024